Kann ich weiterhin in die AHV/IV einzahlen, wenn ich mich aus der Schweiz abmelde?
Grundsätzlich ja. Es gibt zwei Möglichkeiten, weiterhin in die AHV zu bezahlen:
- Die freiwillige AHV, wenn du dich dafür anmeldest.
- Die obligatorische AHV, wenn du einen AHV-pflichtigen Lohn beziehst.
Wie funktioniert die freiwillige AHV/IV?
Um dich bei der freiwilligen AHV/IV zu versichern, musst du:
- Bürgerrecht der Schweiz, EU oder EFTA besitzen.
- Ausserhalb eines EU/EFTA-Staates wohnen
- mindestens 5 Jahre bei der AHV versichert gewesen sein (mit Ausnahmen für Junge, noch nicht 5 Jahre pflichtig waren.
Wenn du im Ausland erwerbstätig bist, zahlst du einen Beitrag von 10.1% auf deinem Erwerbseinkommen. Bist du nicht erwerbstätig, berechnet sich dein Beitrag nach deinem Renteneinkommen und Vermögen und beträgt zwischen CHF 958 und CHF 23’950 pro Jahr (Stand: 2021).
Achtung: Die freiwillige AHV entbindet sich nicht von allfälligen lokalen Versicherungspflichten in anderen Ländern. Sie ist eine freiwillige zusätzliche Versicherung.
Mehr Infos zur freiwilligen AHV/IV findest du in diesem Merkblatt.
Fazit: Da sich die freiwillige AHV/IV auf deinem weltweiten Erwerbseinkommen rechnet, für dürften sich die Beträge nur lohnen wenn du ein sehr geringes Einkommen und Vermögen hast. Siehe dazu auch die Überlegungen weiter unten.
Wann bin weiterhin der obligatorisch der AHV/IV unterstellt?
Der obligatorischen AHV bist du unterstellt, wenn du:
- einen Lohn von einem Schweizer Arbeitnehmer beziehst und dich physisch in einem EU/EFTA-Staat aufhältst. Der AHV-pflichtige Lohn berechnet sich dabei anhand der Aufenthaltstage.
- ein Honorar als Verwaltungsrat oder Geschäftsführungsorgan beziehst.
Nomaden-Tipp: Da du bei der obligatorischen AHV nur auf dem Schweizer Lohn Beiträge bezahlen musst, ist dies deutlich attraktiver, als die freiwillige AHV/IV. Es könnte sich also lohnen, ein kleines Verwaltungsratsmandat anzunehmen um weiterhin bei der AHV/IV versichert zu bleiben.
Lohnt es sich, AHV/IV-Beiträge zu bezahlen?
Ob sich die Einzahlung lohnt, hängt natürlich von der erwarteten Rente ab. Die AHV-Rente ist gesetzlich vorgeben. Dies heisst auch, dass sie jederzeit vom Gesetzgeber reduziert oder komplett abgeschafft werden könnte. Es besteht somit ein politisches Risiko. Andererseits ist die AHV in der Bevölkerung sehr stark verankert, so dass ihre Abschaffung unwahrscheinlich erscheint. Eher scheint es plausibel, dass die Renten weiter erhöht oder zumindest das Defizit mit zusätzlichen Steuerbeiträgen finanziert werden.
Unten findest du eine überschlagsmässige Berechnung, in welchen Fällen sich die AHV für dich lohnen kann:
Wie hoch wird meine AHV-Rente sein?
Die monatliche AHV-Rente beträgt aktuell zwischen CHF 1’195 und CHF 2’390 für Alleinstehende, für Verheiratete beträgt der Maximalbetrag nur 3’850 (Stand: 2021). Die AHV wird regelmässig durch den sogenannten Mischindex der Inflation und dem Wirtschaftswachstum angepasst. Somit ist davon auszugehen, dass sich die AHV in Zukunft weiter erhöht.
Wie hoch die Rente tatsächlich ist, berehnet sich aus den Beitragsjahren und aus dem versteuerten Einkommen. Nur wer während 44 Jahren (Männer) reps. 43 Jahren (Frauen) Beiträge bezahlt hat, erhält eine volle Rente, unabhängig davon, wie viel einbezahlt wurde. Wer also während 22 Jahren ein Millioneneinkommen versteuert hat, erhält nur 50% der Maximalrente weil ihm 50% der Beitragsjahre fehlen. Dem Vermeiden von Beitragslücken ist deshalb oberste Priorität einzuräumen.
Als Beitragsjahr gilt jedes Jahr in welchem mindestens CHF 503 AHV/IV/EO-Beiträge bezahlt wurden (Stand: 2021). Studenten können (und sollten) diesen Betrag unbeachtet eines Einkommens einzahlen.
Welchen Wert hat die AHV-Rente?
Auch wenn es sich bei der AHV um ein absurdes Umverteilungssystem handelt, so kann man der Rente durchaus einen ökonomischen Wert beimessen. Um diesen zu bewerten, muss man eine Annahme treffen bezüglich Rentenhöhe, Zinssatz und Rentendauer.
Für das Rechenbeispiel wurden folgende Annahmen getroffen:
- Rentenhöhe: CHF 1’195 (Minimum) und CHF 2’390 Maximum
- Zinssatz: 1.5% (Ein Zinssatz von 3% wurde aufgrund des Mischindexes halbiert um die erwartete AHV Erhöhung in der Zukunft zu berücksichtigen)
- Rentendauer: 17.5 J (Männer) vs. 22 J (Frauen)
Daraus lässt sich mit folgender Rentenformel der Barwert bei Pensionierungsalter errechnen:

Da es sich um eine monatliche Rente handelt, müssen Zinssatz und Rentendauer erst in Monate umgerechnet werden:
- Zinssatz: 0.124149% pro Monat
- Rentendauer: 210 Monate (Männer), 264 Monate (Frauen)
Daraus ergeben sich folgende Barwerte (gerundet auf 5’000) per Pensionierungsalter:
| Männer | Frauen | |
| Minimalrente | 220’000 | 265’000 |
| Maximalrente | 440’000 | 530’000 |
Resp. folgende Barwerte pro Beitragsjahr:
| Männer | Frauen | |
| Minimalrente | 5’000 | 6’000 |
| Maximalrente | 10’000 | 12’000 |
Fazit: Wer AHV Beiträge in zwischen CHF 503 und CHF 5’000/CHF 6’000 pro Jahr zahlt, für den dürfte sich die AHV lohnen. Dies entspricht einem Jahreslohn von ca. CHF 60’000 für Männer resp. CHF 72’000 für Frauen. Wer bisher eher wenig in die AHV einbezahlt hat, für den dürfte sich sogar ein leicht höherer Beitrag lohnen um damit seine Rente zu erhöhen. Ca. ab einem längerfristigen, abgabepflichtigen Lohn von CHF 120’000 pro Jahr wird die AHV zum Verlustgeschäft. Dies ist natürlich eine sehr vereinfachte Berechnung und müsste im Einzelfall überprüft werden.
Wie werden AHV-Renten im Ausland besteuert?
Wenn du im Ausland wohnst, besteuert die Schweiz die AHV grundsätzlich nicht. Je nach dem wo du wohnst, wird allerdings dein Ansässigkeitsstaat das Renteneinkommen besteuern. Tut er dies nicht (wie die Dominikanische Republik oder Portugal), so ist das AHV-Einkommen steuerfrei (Stand: 2021). Natürlich hat dies bereits findige Politiker auf den Plan gerufen, welche dieses “Schlupfloch” stopfen wollen und die AHV Rente an der Quelle besteuern möchten. Dazu muss jedoch erst eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden. Die FDP möchte sogar die AHV-Rente für ausländische “AHV-Schmarotzer” senken.
Kann ich im Ausland eine IV-Rente beziehen?
Grundsätzlich ja. Wir haben zu diesem Thema jedoch keine Informationen zusammengestellt. Wir empfehlen dir, dich bei der Zuständigen IV-Stelle zu melden.